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Anfragen

Anfrage: Dauerhaftes Abstellen von Müllbehältnissen im öffentlichen Verkehrsraum

Sitzung des Haupt- und Ordnungsausschusses 12.02.2024

Im November 2022 kam es in der Gubener Straße 31d zu einem Brand in Abstellräumen des Gebäudes. Dabei wurden laut damaligen Bericht in der MOZ zwei Motorräder zerstört.¹ Seit diesem Brand werden die Müllbehältnisse, welche dieser Liegenschaft zuzuordnen sind, im öffentlichen Verkehrsraum in der Parktasche abgestellt. Das dauerhafte Abstellen von Müllbehältnissen im öffentlichen Verkehrsraum ist nicht vom Anliegerrecht eines Grundeigentümers umfasst und unterliegt nach den straßenrechtlichen Vorschriften der Genehmigungspflicht. Mülltonnen im Verkehrsraum stellen allgemein Hindernisse dar, welche die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigen können. Da diese Müllbehältnisse teilweise offenstehen, stellen sie auch eine Gefahrenquelle für die Verschmutzung der Gubener Straße mit Müll durch entsprechende Windverhältnisse oder durch Vögel dar.

Ich frage die Stadtverwaltung:

1. Wann hat der Grundeigentümer der Liegenschaft ein Sondernutzungsrecht für das Aufstellen der Müllbehältnisse im öffentlichen Verkehrsraum beantragt?

2. Ist seitens der Stadt Frankfurt (Oder) eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis erteilt worden? Wenn ja, mit welcher Begründung und über welche Dauer?

3. Ist seitens des Grundeigentümers geplant, die Müllbehältnisse dauerhaft im öffentlichen Verkehrsraum abzustellen?

4. Inwieweit wird seitens der Stadt Frankfurt (Oder) auf den Grundeigentümer der Liegenschaft hingewirkt, damit von den im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten Müllbehältnisse keine Gefahr auf die allgemeine Ordnung und Sicherheit ausgeht?

Ich bitte um mündliche und schriftliche Beantwortung.

¹ https://www.moz.de/lokales/frankfurt-oder/brand-in-frankfurt-_oder_-einsatz-der-feuerwehr-in-der-gubener-strasse-_-zwei-motorraeder-zerstoert-67594891.html

Zur Vorlage im Alris der Stadt Frankfurt (Oder) geht es hier.