:: Politisches aus Frankfurt (Oder) ::

Anfragen

Anfrage: Versorgungssicherheit im Zuge der Impfpflicht im Bereich der medizinisch-pflegerischen Einrichtungen und des Rettungsdienstes

Haupt- und Ordnungsausschuss 14.02.202

Die durch den Bundestag beschlossene Impfpflicht soll ab dem 16. März 2022 für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungs- und Pflegediensten, Geburtshäusern und anderen medizinisch-pflegerischen Einrichtungen umgesetzt werden.

Der Oberbürgermeister sagte in einem Interview mit dem Frankfurter Stadtboten vom 26.01.2022: „Wenn Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder der Rettungsdienst sich von ungeimpften Mitarbeitern trennen müssten, gefährde das die Arbeitsfähigkeit der genannten Einrichtungen, und damit die Versorgungssicherheit der Stadt.“

Ich frage daher den Oberbürgermeister:

1. Wie hoch ist die Impfquote in Frankfurt (Oder) bei den betroffenen Einrichtungen?

2. Welche rechtlichen Gegebenheiten hat die Stadtverwaltung um die Versorgungssicherheit aufrecht zu erhalten?

3. Welche Möglichkeiten hat die Stadtverwaltung mit der Impflicht umzugehen?

Die Antwort gibt es hier.