:: Politisches aus Frankfurt (Oder) ::

Allgemein

Familienentlastungsgesetz im Kampf gegen Kinderarmut ungeeignet

Anfang Juni legte das Bundesfinanzministerium einen Entwurf für ein Familienentlastungsgesetz vor. Das Gesetz, dass für die Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien, sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz – FamEntlastG) sorgen soll, setzt nur entsprechende Vereinbarungen des Koalitionsvertrags um, welche bereits die Vorgänger-Regierung zugesagt hatte und taugt nicht mal zur zaghaften Kür im Kampf gegen Kinderarmut.

So wie der Entwurf jetzt daher kommt, verdient das Familienentlastungsgesetz seinen Namen nicht. Denn es geht an den Familien vorbei, die es am dringendsten benötigen. Familien in Hartz-IV-Bezug und Einelternfamilien, die Unterhaltsvorschuss beziehen, gehen leer aus. Die Erhöhung des Kindergelds wird vollständig auf ihre Leistungen angerechnet und von Kinderfreibeträgen profitieren nur gut verdienende Familien.

Damit ist das Gesetz im Kampf gegen Kinderarmut völlig ungeeignet. Es kommt vor allem den Familien mit mittleren und hohen Einkommen zugute. Sinnvoller wäre es, den Kinderzuschlag schnell bedarfsgerecht auszuweiten und so auszugestalten,
dass er für alle armutsbetroffenen Familien zur Verfügung steht. Dazu wäre es notwendig, die Anrechnung auf Unterhalt und Unterhaltsvorschuss abzuschaffen. Unterm Strich setzt die neue Bundesregierung lediglich das um, was Grundgesetz und Gerichte vorgeben. Auf steuerpolitisch motivierte Entlastungen warten die Bürger*innen weiterhin vergeblich.