:: Politisches aus Frankfurt (Oder) ::

Allgemein

Jobcenter Frankfurt (Oder) verweigert Eingangsstempel auf eingereichte Unterlagen

image

Beim Jobcenter Frankfurt (Oder) gibt es aktuell das Problem, dass sich das Jobcenter  weigert den Hartz IV Empfänger*innen einen Eingangsstempel auf ihre eingereichten Dokumente und Unterlagen zu geben.
Das Frankfurter Montags Bündnis gegen Hartz IV war deshalb mit einem Infostand Vorort, dazu folgendes:

Bezieher*innen von Leistungen sind nach SGBII gesetzlich verpflichtet, jede für die Leistung erhebliche Änderung unverzüglich dem Jobcenter anzuzeigen  (§ 60 Abs.1 Nr.1 SGB I).
Allerdings unterliegen Leistungsbezieher*innen der Beweislast, dass eingereichte Unterlagen auch tatsächlich beim Jobcenter eingegangen sind.

Könnem Leistungsbezieher*innen nicht nachweisen, dass  geforderte Unterlagen dem Jobcenter vorgelegt wurden, drohen Sanktionen, die bis zur Verweigerung der Leistungsansprüche reichen können.
Das Jobcenter Frankfurt (Oder) verweigert den Hartz IV Empfänger*innenn den Eingangsstempel ihrer eingereichten Dokumente und Unterlagen. Die geforderte Nachweispflichten können so nicht erfüllt werden. Damit verlässt das Jobcenter den rechtsstaatlichen Raum.

Dazu wird es mit Sicherheit im nächsten Sozialausschuss eine Anfrage unserer Fraktion geben, des weiteren ruft das Montagsbündnis zur Teilnahme an der Ausschusssitzung auf, welche am 13.10. um 17:00 Uhr im Rathaus stattfindet.